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Handwerkerrechnung steuerlich absetzen und Geld sparen

„Es wird mal wieder Zeit, dass Sie Ihre Wohnung oder das geliebte Eigenheim endlich renovieren.
Die Frau liegt Ihnen schon lange in den Ohren und Sie können den Anblick auch nicht mehr ertragen. Allerdings sind Sie nicht ganz so handwerklich begabt, wie Sie das vielleicht gerne hätten und von der Elektrik lassen Sie sowieso die Finger.

Jetzt müssen die Profis her. Zudem geht dem Experten die Arbeit viel leichter von der Hand. Hat der Handwerker erst einmal losgelegt, dann ist er nicht mehr zu bremsen. Das Ergebnis kann sich mehr als sehen lassen. Der Elektriker hat Ihnen neuen Steckdosen gesetzt, der Fliesenleger hat am Küchenfußboden erfolgreich gewerkelt und der Maler hat den Wänden und Decken einen neuen Glanz verliehen. An das schöne Bild kann man sich schnell gewöhnen. Jedoch dauert es nicht lange, dann flattern die ersten Rechnungen in den Briefkasten. Diese Arbeiten kosten Geld. Wichtig ist, dass Sie alle erhaltenen Handwerkerrechnungen in einem Ordner abheften. Nicht umsonst fragen sich die Eigenheimbesitzer oder Wohnungsinhaber, ob sie die Rechnung steuerlich absetzen können. Wir haben uns mit dem Thema etwas genauer beschäftigt und möchten mit diesem Artikel darüber berichten.

Wer kann den Steuervorteil überhaupt nutzen?

Der sogenannte Selbstnutzer kann die Rechnungen für die Instandhaltung und Aufwendungen der Immobilie steuerlich geltend machen. Wichtig ist dabei, dass Sie selbst darin wohnen. Heben Sie alle Handwerkerrechnung über das Jahr verteilt auf, bis zur nächsten Steuererklärung. Das Gilt einmal für das Eigenheim sowie für Ihre Eigentumswohnung. Allerdings müssen diese Wohnobjekte innerhalb der EU liegen.

Welche Bauleistungen dürfen dem Finanzamt gegenüber geltend gemacht werden?

Generell handelt es sich dabei um Renovierungs-, Erhaltung- oder Modernisierungsmaßnahmen. Diese müssen direkt am Gebäude oder auf dem Grundstück bzw. Garten vollzogen werden. Möchten Sie ein Haus komplett neu errichten, dann können Sie diesen Steuervorteil vorerst nicht nutzen. Hier ein paar Beispiele, welchen handwerklichen Tätigkeiten speziell abgesetzt werden könnten. Zum einen handelt es sich dabei um Arbeiten am Dach, an der Fassade des Gebäudes oder an der Garage. Sie möchten einen Auftrag für die Abfluss- und Dachrinnenreinigung auslösen? Kein Problem, selbst diese Dienstleistung kann über die Steuer geltend gemacht werden. Des Weiteren können Sie Rechnungen für die Badmodernisierung, Streichen und Lackieren von Fenstern, Türen, Decken, Wände oder Heizkörper, Fliesenlegerarbeiten, Modernisierungen der Hausanschlüsse oder Gestaltungsmaßnahmen für den Garten beim Finanzamt einreichen. Sie beabsichtigen eine Terrassenüberdachung zu errichten oder Ihr Grundstück zu Pflastern? Auch in diesem Fall heben Sie alle Nachweise darüber gut auf. Es können noch weitere Dienstleistungen abgesetzt werden. Bei Unklarheiten können Sie sich direkt mit Ihrem Steuerbüro in Verbindung setzen.

Erkennt das Finanzamt alle Leistungen an?

Nein, das Finanzamt beschäftigt sich vorrangig nur mit den Arbeitskosten. Unter Umständen spielen die Maschinen- und Fahrkosten noch eine Rolle. Jedoch werden die Materialkosten oder der Preis für gelieferte Waren nicht mit in den steuerlichen Vorteil einbezogen. Deshalb brauchen Sie sich gar nicht aufregen, wenn der Handwerker einen höheren Arbeitslohn ausweist. Das kommt Ihnen bei der gewünschten Steuerersparnis nur entgegen.

Welchen Betrag kann man bei einer Handwerksrechnung generell geltend machen?

Als Erstes können Sie die anteilige Umsatzsteuer nach § 35 a des Einkommensteuergesetz steuerlich geltend machen. Hinzu kommen die 20 % von jeweiligem Rechnungsbetrag. Beachten Sie jedoch, dass pro Haushalt und Jahr eine maximale Steuerersparnis von 1.200 Euro möglich ist.

Welche Firmen darf ich für meine gewünschten Vorhaben beauftragen?

Das ist ziemlich egal. Die Handwerksfirma muss nicht einmal in der Handwerksrolle eingetragen sein. Wichtig ist, dass Sie eine Rechnung über die erbrachte Dienstleistung erhalten. Zudem muss es sich um ein selbständiges Unternehmen handeln, was letztendlich die Arbeiten ausführt. Sie können ebenso auf die sogenannten Kleinunternehmer zurückgreifen.

Was sollte auf der Handwerksrechnung stehen?

Achten Sie darauf, dass die Arbeitsstunden und Reparaturkosten gesondert ausgewiesen sind. Wurde im Vorfeld mit dem Handwerker ein Fest- oder Pauschalpreis vereinbart, dann sollten Sie darauf hinweisen, dass dieser Zusatz in der Rechnung vermerkt wird. „Im Rechnungsbetrag von… Euro sind … Euro an Arbeitsleistung enthalten.“ Oder Sie lassen die Kosten für das Material ebenso explizit ausweisen. Somit können Sie den gewünschten Steuervorteil geltend machen. Damit am Ende nichts schief gehen kann, sollte Sie immer daran denken, dass Sie jede Handwerkerrechnung überweisen. Das Finanzamt kennt eine Barzahlung nicht an.

Handwerkertätigkeiten, die von Finanzämtern anerkannt werden:

  • Malerarbeiten in Wohnung und Haus,
  • Austausch und Renovierung von Fenstern und Türen
  • Dachausbau und Fassadenrenovierung
  • Reparaturen an Haushaltsgeräten, Geräten der Elektronik und am PC
  • Reparatur und Wartung der Heizungsanlage
  • Pflasterarbeiten auf dem Hof vor dem Haus
  • Gebühren für Schornsteinfeger
  • Blitzableiter Reparatur
  • Verlegung von Bodenbelägen Fliesen, Teppich und Parkett
  • Umbau an Einbauküchen und Renovierung des Badezimmers

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