Home / Allgemein / Haushaltsgeld in der Ehe

Haushaltsgeld in der Ehe

Immer wieder kommt es vor, dass zwischen Ehepartnern über das Haushaltsgeld gestritten wird, vor allem, wenn es um die Verteilung der Gelder geht. Dies geschieht vor allem dann, wenn unter den Ehepartnern eine konservative Rollenaufteilung besteht, d.h. Ehemann arbeitet und Ehefrau führt den Haushalt. Dann kann es so sein, dass der Ehemann selbst entscheiden möchte, wie viel Haushaltsgeld er der Ehefrau überlassen möchte. Dies führt oftmals zu Streitigkeiten und Problemen, wenn dieses Haushaltsgeld zu knapp bemessen ist und die Ehefrau sich als Bittstellerin empfindet.

Das Haushaltsgeld, welches innerhalb einer Familie zur Verfügung steht, hängt natürlich vom Gesamtbudget ab und muss diesen Verhältnissen angepasst werden. Streitereien in der Ehe über das Haushaltsgeld gibt es schon seit Jahrzehnten in unserer westlichen Welt. Der klassische Fall, in der Haushaltsgelddiskussion ist die, wenn der Mann arbeiten geht und der Hausfrau und Ehefrau von seinen verdienten Geld einen bestimmten Teil für die Einkäufe bereitstellt. Dieses Haushaltsgeld wird in fast allen Fällen monatlich an die Frau ausgezahlt und es ist rechtlich auch vorgeschrieben, dass die Hausfrau und Ehefrau nicht um dieses Geld bitten muss. Je nach Einkommen und Toleranz des Mannes fällt dieses Haushaltsgeld sehr unterschiedlich aus. In der Vergangenheit gab es hier in noch vor 30 Jahren viele Ehefrauen, die vor Gericht gezogen sind, weil sie viel zu wenig Haushaltsgeld überlassen bekommen hatten. Argumente des Ehepartners, dass die Frau das Geld verschleudert oder mit dem Geld nicht wirtschaften kann, sind dabei vor den Richtern belanglos. Hier gibt es Grundsätze, dass zum Beispiel bei einem Einkommen von über 3000 €, der Ehefrau je nach Anzahl der Personen Haushalt circa 1200 € Haushaltsgeld zur Verfügung stehen müssen.

Wenn keine Einigkeit herrscht

Wenn sich Ehegatten über diese Geldfragen in Sachen Haushaltsgeld nicht einig werden, gibt es sogenannte Budgetberatungsstellen. Aber auch Eheschutz-Richter können eingesetzt werden, wenn einer Ehefrau das Geld nicht ausreicht und der Mann zu wenig zur Verfügung stellt. Rechtlich vorgeschrieben ist auch ein Taschengeld für die Ehefrau von mindestens 100 € zur freien Verfügung zu entrichten. Viele Männer halten sich nicht an diese Vorgaben und geben ihren Frauen viel zu wenig Geld im Monat. Je nach Kinderanzahl kann dieser Betrag natürlich erheblich schwanken. In vielen Fällen sind sich die Ehepartner einig über die Verteilung der Gelder in der Partnerschaft und Ehe, aber es gibt auch immer wieder große Probleme bei der Haushaltsgeldzahlung in der Ehe. Frauen stellen hier immer wieder die Frage, wie viel Haushaltsgeld ihr Ehemann ihnen geben muss. Anhand von Budgetbeispielen für verschiedene Haushaltsgrößen kann man erfahren wie das Einkommen aufgestellt sein muss, um einen bestimmten Betrag an Haushaltsgeld zu bekommen.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Das monatliche Haushaltsgeld muss in das Budget der Familie passen und der Familiengröße angepasst sein.
  • Jeden Monat muss die haushaltsführende Person das Haushaltsgeld ohne Nachfragen ausgehändigt bekommen. Es ist nicht rechtens, wenn die Hausfrau oder der Hausmann zum Beispiel jede Woche um einzelne Gelder bitten muss.
  • Einer der Ehegatten führt den Haushalt, eventuell mit Kindern und hat aus diesem Grunde kein eigenes Einkommen, welches er zusätzlich für sich oder für den Haushalt beanspruchen kann. In diesem Fall muss auch bei bescheidenen Verhältnissen ein Taschengeld für diese haushaltsführende Person von mindestens 100 € monatlich zur Verfügung stehen.
  • Wenn sich die Ehepartner über die finanzielle Lage und das Haushaltsgeld nicht einig sind, können sie eine sogenannte Budget-Beratungsstelle aufsuchen, um sich dort Anhaltspunkte und Vorschläge zu holen.

Die Gesellschaft hat sich auch in der Haushaltsführung verändert

Das klassische Bild vom geldverdienenden Mann und der Frau, die den ganzen Tag über die Kinder zu Hause hütet hat sich grundlegend verändert. In den meisten Fällen gehen die Frauen selbstverständlich auch arbeiten, vor allem aus dem Grunde, weil das Haushaltsgeld für die Familie nicht mehr ausreicht, wenn nur einer verdient. Beide Ehegatten gehen also arbeiten und teilen sich so Arbeit und Gelder für den Haushalt auf. Die Frage wer das Geld nach Hause bringt und wer sich um Haushalt und Kinder kümmert kann in einer normalen Ehe und Partnerschaft harmonisch geklärt werden.

Gemeinsamen Absprachen – unterschiedliche Modelle

Einer der Ehegatten bleibt zu Hause und für den Haushalt, oder ein Ehepartner geht halbtags arbeiten und teilt sich dann Haushalt und Kinder auf. Eine weitere praktikable Lösung kann es sein, dass beide halbtags arbeiten gehen und sich dann den Haushalt ebenfalls teilen. Dies gilt für das Haushaltsgeld in der Ehe natürlich dann ebenfalls.

Der Familienunterhalt

Der Familienunterhalt ist als Grundlage für die gesamte Familie gedacht und setzt voraus, dass ein regelmäßiges Geldeinkommen vorhanden ist. Nur wenn alle Dinge bezahlt worden sind und ein gewisser Betrag an Haushaltsgeld zur Verfügung steht kann ein Familienleben vernünftig umgesetzt werden. Derjenige der hauptsächlich das Geld verdient, hat eine Unterhaltsverpflichtung und muss auch die Finanzen und die Haushaltsführung verantwortlich organisieren.

Prozesse vor dem Zivilgericht

Immer wieder kommt es aber vor, dass Ehegatten dieses Recht über die Bereitstellung von Haushaltsgeld einklagen müssen. Dann muss ein Rechtsverfahren eingeleitet werden, um die Sache zwischen den Ehegatten zu klären. Der Geldverdienende ist rechtlich verpflichtet dem Ehegatten ein Haushaltsgeld und ein Taschengeld zur Verfügung zu stellen, damit dieser den Unterhalt und die Haushaltsführung positiv gestalten kann.

Check Also

Mit Reico Hundefutter Haushaltskasse aufbessern

Als Reico Vertriebspartner die Haushaltskasse aufbessern

Das Geld sitzt bei vielen Menschen heute nicht mehr so locker, wie noch vor einigen …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert