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Haushaltsgeld in Österreich

Heute gelten in der Ehe für Ehepartner gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Die Ehe hat heute wieder einen ganz neuen Stellenwert bekommen und die Vorstellung, dass heiraten immer mehr an Bedeutung verliert, ist so nicht ganz richtig. Immer mehr junge Menschen junge Paare heiraten und die Ehe liegt derzeit in Österreich voll im Trend. Dabei spielt eine wirtschaftliche Absicherung der Eheleute eine untergeordnete Rolle und es wird aus Liebe geheiratet. Nach geltendem österreichischem Recht ist die Ehe von einem Gleichberechtigungsgrundsatz bestimmt, nach welchen Frau und Mann in ihrer Beziehung die gleichen Rechte und Pflichten haben, das gilt auch für das Verhältnis zu den gemeinsamen Kindern.

Haushaltsgeld – Einigung oder Streit

Das Haushaltsgeld wird normalerweise in harmonischer Absprache zwischen den Eheleuten so verteilt, dass die gemeinsamen Lebensbedürfnisse aller gedeckt werden können. Wenn Mann und Frau gleichermaßen berufstätig sind und ein entsprechendes Einkommen zusammen erhalten, dann muss dieses Geld für die Haushaltsführung so aufgeteilt werden, dass eine Gleichberechtigung entsteht. Für den Fall, dass nur der Ehemann Arbeit hat und Geld nach Hause bringt und sich die Ehefrau in Arbeitsteilung um Haushalt und Kinder kümmert, hat nach österreichischem Recht der Ehemann dennoch die Pflichten, im Haushalt mitzuhelfen und natürlich für das Haushaltsgeld Sorge zu tragen.

Die eheliche Lebensgemeinschaft ist in Österreich so gestaltet, dass beide Ehegatten einen gemeinsamen Haushalt führen, die Kinder betreuen und dann ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Jeder in dieser Gemeinschaft hat einen Anspruch auf Unterhalt und das Haushaltsgeld, welches sich für Nahrung, Wohnung und Taschengeld so aufteilen muss, dass die Haushaltsgemeinschaft und alle Beteiligten zu ihrem Recht kommen. Dazu gehört zum Beispiel auch ein Taschengeld, welches der nicht arbeitende Ehepartner vom anderen bekommt.

Die Kosten für die laufenden Bedürfnisse

Das Haushaltsgeld oder auch das sogenannte Wirtschaftsgeld umfasst die Kosten für Nahrungsmittel, Putzmittel und Hygieneartikel, die allen in der Familie zugutekommen. Bei einem normal verdienenden Ehepartner steht dem Hausmann oder Hausfrau 5 % des Nettoeinkommens als Taschengeld zur Verfügung. Bei Geringverdienern sinkt dieser Taschengeldanspruch natürlich prozentual. Von diesen Taschengeld, welches sich vom Haushaltsgeld abgrenzt, werden persönliche Bedürfnisse wie Kleidungsstücke, Körperpflege oder Bücher und CDs bezahlt.

Haushaltsgeld und Sorgepflicht

Das Haushaltsgeld fällt je nach Einkommen der Familie sehr unterschiedlich aus, dennoch besteht immer eine Sorgepflicht, damit alle Ansprüche in gleichen Verhältnissen jedem zustehen. Unterhaltsansprüche beziehungsweise Unterhaltspflichtige kommen so oftmals an eine Belastbarkeitsgrenze, die am Existenzminimum oder sogar darunter liegen kann. Für eine Unterhaltsberechnung wird in Österreich das monatliche Nettoeinkommen genommen von dem zu 100 % das 13. und 14. Monatsgehalt, Trinkgelder oder Unfallrenten angerechnet werden. Getrennt lebenden Eheleuten oder in Scheidung lebenden Ehepartnern, werden die Unterhaltsansprüche für die Hausfrau oder den Hausmann geltend gemacht. Eine Hausfrau, die zumeist die Kinder versorgt muss nicht zur Aufnahme einer Berufstätigkeit verpflichtet sein, nur weil ihr Mann von zu Hause ausgezogen ist. Wenn die Hausfrau ausgezogen ist, weil ein Zusammenleben mit dem Mann nicht mehr möglich ist und eine Trennung vollzogen wird, darf ihren Unterhaltsanspruch nicht verlieren. Weiterhin wird Unterhalt bzw. das Haushaltsgeld vom arbeitenden Ehepartner bezahlt werden müssen.

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