In gemeinsamen Haushalten oder Bedarfsgemeinschaften gilt es unter anderem auch die Kosten im Blick zu behalten, die die Gemeinschaft und einzelne Personen verursachen / tragen. In vielen Fällen macht aus Gründen des besseren Überblicks ein Gemeinschaftskonto durchaus viel Sinn. Was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten?
Ein guter Überblick über die Finanzen sollte immer gewährt sein
Das Thema Finanzen ist in jeder Gemeinschaft ein nicht zu unterschätzender Faktor. Als Ehepaar oder sonstige Gruppierung ist dies aber nicht immer einfach, je mehr Personen, desto schwieriger wird es den Überblick zu behalten. Gemeinsame Anschaffungen, Haushaltsführung, Stromkosten oder Telefonrechnungen wollen schließlich bezahlt werden.
Ob in der Ehe, einer Wohngemeinschaft oder in einer sonstigen Konstellation, immer dann, wenn mehrere Personen sich Kosten teilen oder über gemeinsames Vermögen verfügen, bietet sich ein Gemeinschaftskonto zur einfacheren und übersichtlicheren Abwicklung der Gemeinschaftsfinanzen an. Jedes Unternehmen mit mehreren Geschäftsführern bedient sich eines gemeinschaftlichen Geschäftskontos. Selbstverständlich muss man nicht verheiratet sein, um als paar ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, auch in einer Beziehung oder wenn die erwachsenen Kinder noch im Haushalt leben, kann ein Gemeinschaftskonto durchaus Sinn machen.
Was genau ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, meist ein Girokonto, welches nicht von einer Person, sondern von einer Gemeinschaft, mindestens also zwei Personen geführt wird. Dabei unterscheidet man generell zwischen dem sogenannten UND-Konto sowie dem ODER-Konto.
Ein ODER-Konto ist ein Gemeinschaftskonto, bei denen alle Kontoinhaber mit gemeinsamen Rechten unabhängig voneinander über das Konto verfügen können. Somit kann jeder Kontoinhaber eigenständig Geld abheben, Rechnungen bezahlen oder Daueraufträge einrichten. Bei einem UND-Konto hingegen müssen alle Kontoinhaber ihre Zustimmung für Kontogeschäfte abgeben. Eigenständig, ohne Absprache mit dem oder den zusätzlichen Kontoinhaber/ Kontoinhabern, können bei einem UND-Konto also weder Geld abgehoben, noch Rechnungen bezahlt oder Daueraufträge eingerichtet werden. Je nach individueller Situation bietet sich die eine oder andere Variante an.
Was kostet ein Gemeinschaftskonto?
Wie bei Girokonten im Allgemeinen unterscheiden sich die Gebühren für ein Gemeinschaftskonto von Bank zu Bank, bzw. von Anbieter zu Anbieter. Es gibt durchaus auch kostenlose Angebote, die meist unkompliziertes Online-Banking bieten. Wer darüber nachdenkt, ein Gemeinschaftskonto einzurichten, der sollte die unterschiedlichen Anbieter auf ihre Kosten und Leistungen hin genauer vergleichen.
Die Vor- und Nachteile
Je nach individueller Situation und Ansprüchen hat das gemeinsame Führen eines Kontos gewisse Vorzüge. Zunächst einmal ist es bei einer gemeinsamen Haushaltsführung der Übersicht wegen sehr praktisch, alle Einnahmen und Ausgaben über ein separates Konto abzuwickeln. Somit lässt sich auf den Kontoauszügen auch jede Kontobewegung nachvollziehen und lästige Nachfragen (hast du schon XY bezahlt / ist das Geld von XY schon eingegangen) erübrigen sich. Für eine bessere Übersicht der Finanzen bietet sich ein Gemeinschaftskonto also auf jeden Fall an. Selbstverständlich setzt es ein gewisses Vertrauen voraus mit einer anderen Person ein Konto zu eröffnen. Das Risiko muss jedoch jeder selbst beurteilen, bei Geld hört die Freundschaft in vielen Fällen bekanntlich auf. Ein Nachteil liegt beispielsweise in möglichen Pfändungen. Sobald ein Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos Schulden hat oder macht, kann das gemeinsame Konto rechtmäßig gepfändet werden. Auf die weiteren Kontoinhaber wird im Zweifel keine Rücksicht genommen. Auch wenn ein Kontoinhaber das Konto überzieht, haftet der andere Inhaber persönlich für diese Überziehung mit.
Es empfiehlt sich, unabhängig ob man sich für die UND- oder ODER-Konto-Variante entscheidet, ein sogenanntes Drei-Konten-Modell zu wählen. Dabei behält jeder einzelne sein eigenes privates Konto, auf welches weiterhin alle Geldeingänge laufen. Auf das Gemeinschaftskonto wird dann monatlich ein festgesetzter Betrag überwiesen, um über dieses Gemeinschaftskonto alle gemeinsamen Kosten abzuwickeln.
Alternative
Eine Alternative zur gemeinsamen Kontoführung bietet sich unter Umständen eine Bankvollmacht an. Der Bevollmächtigte ist somit Stellvertreter des Kontoinhabers und handelt auf dessen Rechnung. Diese Bankvollmacht kann entweder uneingeschränkt gelten oder aber eingeschränkt werden. So kann der Kontoführer beispielsweise untersagen:
– Untervollmachten zu erteilen,
– zusätzliche Konten zu eröffnen,
– einen Kredit aufzunehmen,
– das Konto zu kündigen
– oder auch nur monatliche Zahlungen in einem bestimmten Rahmen zu tätigen.
Der Kontoinhaber kann die Vollmacht zu jeder Zeit kündigen. Bei einem Gemeinschaftskonto ist diese einseitige Kündigung nicht möglich.
Tipps zur gemeinsamen Kontoführung
– Ein Und-Konto ist in den meisten Fällen die beste und sicherste Variante. Somit wird ausgeschlossen, dass niemand ohne das Wissen aller Berechtigten über das Konto verfügt.
– Es empfiehlt sich ein privates Einzelkonto zu erhalten, um separate Ausgaben bzw. auch die eigenen Gehaltseingänge von den gemeinsamen Ausgaben zu trennen.
– Um Konflikte generell zu vermeiden, lohnt es sich die Besitzverhältnisse des Guthabens nach § 430 BGB zu regeln, insbesondere wenn eine Person den Hauptanteil auf das gemeinsame Konto überweist.
Letzten Endes ist alles was mit Geld zu tun hat Vertrauenssache. Das gilt bei der Auswahl der Bank / des Kontos genau wie bei der Frage einer gemeinsamen Kontoführung.