Es ist vollbracht: Das Baukindergeld hält Einzug in das Haus der Hilfen für sozialen Ausgleich, wie wir es nennen. Damit werden Anreize für Familien mit Kind geschaffen, die sich eine Immobilie bauen oder kaufen wollen bzw. kaufen. Pro Kind und Jahr sind es über 10 Jahre hinweg 12000 Euro. Allerdings gibt es Deckelungen bezüglich des Haushaltseinkommens. Details dazu, was das Baukindergeld eigentlich bewirken soll und warum es in der Kritik steht.
Baukindergeld: Fristen und Antragstellung
Zum 01. Januar 2018 gilt rückwirkend, dass Familien mit einem oder mehr Kindern pro Jahr und Kind 1200 Euro pro Jahr bekommen, wenn sie eine Immobilie kaufen oder bauen. Das Ganze über 10 Jahre hinweg. Automatisch geht das natürlich nicht, sondern, wie so ziemlich alles in Deutschland, über einen Antrag. Den kann man noch bis Ende 2020 stellen. Aktuell geht das aber noch nicht. Der Grund ist, dass die Rahmenbedingungen seitens der KfW und des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) noch nicht festgelegt sind. Details dazu und Informationen darüber, wann das Baukindergeld beantragt werden kann, erfahren Sie über die folgende Webseite der KfW: kfw.de (Baukindergeld)
Einkommensgrenze
Das Baukindergeld ist nicht nur zeitlich befristet, was die Antragsstellung betrifft. Auch innerhalb der neuen Regelung sind Grenzen gegeben. So wird durch eine Einkommensgrenze von 75.000 Euro pro Jahr und Haushalt beispielsweise sichergestellt, dass das Baukindergeld auch die bekommen, die es brauchen. Der Betrag bezieht sich auf das zu versteuernde Haushaltseinkommen. Pro Kind wird die Grenze um 15.000 Euro erhöht. Wie stark sich das für einen selbst lohnt und ob es beim Haus bauen wirklich den entscheidenden finanziellen Unterschied macht, muss im Einzelfall geprüft werden. Der beste Zeitpunkt also, um mit einer Haushaltsgeldberechnung zu beginnen.
Hintergrund: So kam es zum Baukindergeld
Das Baukindergeld war ein großes Thema bei den Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres. Zunächst wurde noch eine Flächengrenze von 120 Quadratmetern diskutiert, dann aber fallen gelassen. Dafür gibt es jetzt die Einkommensgrenze und – im Rahmen des Einhaltens der 2 Mrd. Euro Finanzierungsgrenze des Pakets – die Befristung der Antragsstellung bis auf das Jahr 2020.
Was bringt das Baukindergeld – und was nicht
Das Baukindergeld hat verschiedene Zwecke. Einer davon ist beispielsweise, dem „Mietwahnsinn“ in vielen, wenn nicht allen, deutschen Großstädten entgegenzuwirken. Familien soll es damit ermöglicht werden, eine Wohnung zu kaufen statt sie zu mieten. Allerdings muss man dazu sagen, dass mit den Mieten natürlich auch die Kaufpreise steigen. In gefragten Städten wie München, Berlin, Hamburg aber beispielsweise auch Ulm, Münster oder Karlsruhe ist das Baukindergeld ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn man eine Wohnung in der Stadt kaufen will. Man müsste auf den Randbereich oder umliegende Dörfer ausweichen – dort sind die Kaufpreise aber wiederum geringer.
Tatsächlich wird das Baukindergeld also dazu führen, dass in den Randbereichen mehr gebaut und gekauft wird – für die Eigennutzung. Das könnte sogar zum umgekehrten Fall führen – die Mieten und Kaufpreise in der Stadt steigen weiter. Der sozialgeographischen Spaltung von Stadtkern (reich) nach Stadtrand bzw. Umlage (Arm) wirkt das Baukindergeld auch nach Einschätzung der Grünen nicht entgegen. Spannend bleibt, welche Neuerungen es zum Baukindergeld in der nächsten Zeit noch geben wird.